Tafel Grundschule Gröditsch Papierflieger

Gremien der Mitwirkung

Mitwirkung im Schulwesen

Mitwirkung ist im Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG) in den §§ 74 ff geregelt. Unter Mitwirkung versteht man die Interessenvertretung von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in der Schule. Besonders im Zuge der weiteren Entwicklung der Selbständigkeit von Schulen ist es wichtig, dass sich Eltern, Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte in die Schule verstärkt einbringen. Im Brandenburgischen Schulgesetz wird vom partnerschaftlichen Zusammenwirken aller an Schule Beteiligten ausgegangen, d.h. es werden die gleichen Interessen bei der Verwirklichung einer guten Schule in den Mittelpunkt der Arbeit gestellt. Die Mitwirkung wird sowohl in unmittelbarer Form (Rechte der Schülerinnen, Schüler und der Eltern) als auch über die gewählten Gremien ausgeübt. Die Mitwirkung umfasst Beteiligungs- und Entscheidungsrechte. Die Beteiligung umfasst wiederum Auskunfts-, Beratungs-, Anhörungs- und Vorschlagsrechte.

Formen der Mitwirkung

Elternversammlung
Ihr wichtigstes Gremium ist die Elternversammlung. Hier treffen sich die Eltern mindestens dreimal im Jahr, um über schulische Probleme und die Bildungs- und Erziehungsarbeit zu sprechen. In der ersten Elternversammlung werden zwei Elternsprecher als Vertreter aller Eltern der Klasse gewählt. Diese werden Sie auch zu den nächsten Elternversammlungen einladen. Der Lehrer oder die Lehrerin gehört nicht zur Elternversammlung. Auf Einladung der Eltern nehmen der Klassenlehrer oder die Fachlehrer gern an der Versammlung teil. Es liegt also an Ihnen selbst, wie aktiv Sie Ihre Rechte als Eltern wahrnehmen werden.

Elternkonferenz
Die beiden Elternsprecher der Klasse gehören zur Elternkonferenz der Schule. Sie vertreten alle Eltern der Schule gegenüber dem Schulleiter und dem Schulträger und stimmen sich zu Fragen der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ab. In der ersten Sitzung der Elternkonferenz wird der Vorsitzende oder die Vorsitzende gewählt. Außerdem wählen die Elternsprecher fünf Vertreter für die Mitarbeit in der Schulkonferenz und jeweils zwei Vertreter in der Lehrerkonferenz und in den Fachkonferenzen.

Schulkonferenz 
Das wichtigste Gremium einer Schule ist die Schulkonferenz. Sie besteht aus fünf Eltern, fünf Schülern und fünf Lehrern. Ihr werden wichtige Entscheidungsbefugnisse eingeräumt. Alle grundlegenden Fragen der Bildungs- und Erziehungsarbeit werden hier besprochen.

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